Wie wird der Rhein-Sieg-Kreis die einrichtungsbezogene Impfpflicht umsetzen?
Ab 16.03.2022 gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Dazu heißt es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums: „Beschäftigte von beispielsweise Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten müssen bis zum 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber…