Ab 16.03.2022 gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Dazu heißt es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums: „Beschäftigte von beispielsweise Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten müssen bis zum 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis, oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. …. Das Gesundheitsamt kann die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu – den Einrichtungen, in den die Nachweispflicht gilt, untersagen.“  

Die Kreistagsfraktion DIE LINKE will nun mit einer Anfrage klären lassen, wie die Kann-Vorschrift im Rhein-Sieg-Kreis ausgelegt wird.  

Dazu Michael Otter, Mitglied des Kreistages für DIE LINKE: „Der Gesetzgeber hat es sich hier besonders einfach gemacht, indem die tatsächliche Entscheidung durch die Kann-Vorschrift auf die Kreise verlagert wurde. Zwar wird in der aktuellen gesellschaftlichen Stimmung, wie das Beispiel Bautzen zeigt, kaum ein Kreis ausscheren, doch zeigt das gleiche Beispiel eben auch, dass dies juristisch möglich ist. Und die gesellschaftliche Stimmung kann sich ja auch wieder ändern. Dann ist ein Flickenteppich von willkürlichen Entscheidungen zu befürchten. Wir fordern deshalb zumindest für den Rhein-Sieg-Kreis verbindliche Kriterien zu schaffen.

Von FrankKemper

Mitglied im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreis (Fraktionsvorsitzender) Mitglied im Rat der Gemeinde Ruppichteroth